01. Juni 2023verfasst von grünertax

Wichtig nur mehr bis 30.06. – Mehrwertsteuerrückerstattung für Nicht-EU-Staaten

Für alle österreichischen Unternehmer:innen, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind und  die 2022 beruflich in einem Nicht-EU-Staat (inkl. Großbritannien) waren gilt: Bis 30. Juni kann die Rückerstattung der Mehrwertsteuer beantragt werden.

Die Verfahren zur Erstattung der Vorsteuern sind von Land zu Land unterschiedlich. Bei Drittländern muss der Antrag in Papierform eingebracht werden und die Originalbelege müssen mitgeschickt werden – Kopie vorher nicht vergessen. Benötigt wird außerdem eine Unternehmerbestätigung, die vom Betriebsfinanzamt ausgestellt wird. Wir unterstützen Sie gerne beim Antrag.

Die Frist für einen Antrag auf Rückerstattung der Mehrwertsteuer im Zusammenhang mit beruflichen Reisen innerhalb der EU läuft noch bis Ende September. Die EU-Vorsteuerrückerstattung muss über FinanzOnline eingereicht werden. Auch in diesem Fall unterstützen wir Sie gerne.

Übrigens: Bitte checken Sie bei der grenzüberschreitenden Rechnungsstellung an Kunden innerhalb der EU regelmäßig die UID-Nummer Ihrer Kunden. Das geht ganz einfach über das Portal der EU-Kommission https://ec.europa.eu/taxation_customs/vies/?locale=de – so Ihr Rechnungsprogramm dies nicht ohnehin automatisch tut.

Bild: pixabay/moerschy

 

 

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