28. November 2025verfasst von grünertax

Vorsicht bei geringfügiger Beschäftigung – Verlust der Pension könnte drohen

Da die Geringfügigkeitsgrenze 2026 unverändert bei € 551,10 bleibt, könnte dies weitreichende Folgen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aber auch Pensionist:innen haben.

 

Normalerweise wurde die Geringfügigkeitsgrenze jährlich von der Sozialversicherung angepasst. Aufgrund der Budgetsanierung verzichtet die Regierung jedoch 2026 auf eine Anhebung. Das birgt allerdings die Gefahr in sich, dass bisher geringfügig Beschäftigte auf Grund der kollektivvertraglichen Lohnerhöhungen, die auch für geringfügig Beschäftigte gelten, unbewusst die Grenze überschreiten und somit in die Vollversicherungspflicht fallen. Das war bislang kein Problem, da in den vergangenen Jahren sowohl die kollektivvertraglichen Einkommen als auch die Geringfügigkeitsgrenze meist im Einklang mit der Inflation angestiegen sind.

 

Wenn die Grenze überschritten wird, entstehen zusätzliche Beiträge für Kranken-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung. Das kann bei Personen, die z.B. auf Grund einer vorzeitigen Pension nur geringfügig dazuverdienen dürfen, zu einem besonderen Problem werden. In solchen Fällen könnte auch der Verlust der Pensionsleistung drohen.

 

Um innerhalb der Geringfügigkeitsgrenze zu bleiben, empfiehlt es die Wochenarbeitszeit entsprechend zu reduzieren. Dafür ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber:in und Arbeitnehmer:in notwendig.

 

Bild: Pixabay/Frantisek Krejci

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