Steuertarifstufen im Jahr 2026
Während es bei der Familienbeihilfe aus Budget-Spargründen 2026 und 2027 zu keiner Valorisierung (Inflationsanpassung) kommt, wurden die Steuertarifstufen für die Einkommensteuer zumindest teilweise angehoben. Die sogenannte kalte Progression wird in den Tarifstufen für die Kalenderjahre 2026 bis 2029 allerdings nur im Ausmaß von zwei Dritteln angepasst. Für das Jahr 2026 wurde eine Inflationsrate von 2,6 Prozent errechnet. Die Tarifstufen (ausgenommen die höchste Tarifstufe für Einkommen über 1 Million Euro) wurden um zwei Drittel der Inflationsrate, somit um 1,733 Prozent, angehoben. Damit ergeben sich für 2026 folgende Tarifstufen:
Jahreseinkommen Steuersatz
bis € 13.539 0% (steuerfrei)
€ 13.539 – € 21.992 20%
€ 21.992 – € 36.458 30%
€ 36.458 – € 70.365 40%
€ 70.365 – € 104.859 48%
€ 104.859 – € 1.000.000 50%
Über € 1.000.000 55%
Für Arbeitnehmer:innen gibt es zusätzliche Absetzbeträge. Wenn man alle Absetzbeträge berücksichtigt, so tritt die Steuerpflicht eines Arbeitnehmers bei einem Jahreseinkommen von € 19.962 ein. Wesentliche Absetzbeträge, wie der Verkehrsabsetzbetrag oder der Pensionistenabsetzbetrag wurden auch um 1,73% angehoben.
Erhöht wurden außerdem auch die Alleinverdienerabsetzbeträge. Dieser liegen nunmehr bei einem Kind bei 612 Euro/Jahr. Bei zwei Kindern liegt der Betrag bei 828 Euro/Jahr. Auch die Alleinerzieherabsetzbetrag wurden in derselben Höhe festgelegt.
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