Basispauschalierung wird noch attraktiver
Die Basispauschalierung für Unternehmer:innen wurde 2026 noch einmal deutlich ausgeweitet und attraktiver gestaltet. So wurden unter anderem die Umsatzgrenze, der Pauschalsatz sowie die Höhe der maximalen Betriebsausgaben angehoben.
Im Folgenden ein Überblick über die neuen Umsatzgrenzen und Durchschnittssätze ab 2026:
- Umsatzgrenze: € 420.000 (vorher 2025: € 320.000)
- Durchschnittssatz (Betriebsausgabenpauschale): 15% (vorher 2025: 13,5%). Darunter fallen etwa folgende Ausgaben: AfA von Investitionen, Ausgaben für Energiebezüge, Miete, Reparaturen, Telefon, Zinsen, Werkzeuge, Verbrauchsmaterial, Versicherungen, Werbung, Reisekosten, Kraftfahrzeugkosten usw. Zusätzlich können Steuerberatungskosten als Sonderausgaben abgesetzt werden.
- Maximaler Abzugsbetrag: € 63.000
Das Pauschale ist ein Nettowert. Deshalb ist aus dem Betriebsausgabenpauschale keine Umsatzsteuer herauszurechnen: sprich 15 % bei der Veranlagung 2026 sind vom Nettoumsatz anzusetzen. Bei Anwendung des umsatzsteuerlichen Bruttosystems ist die bezahlte Umsatzsteuer (Vorsteuer) sowie die USt-Zahllast als Betriebsausgabe vom Bruttoumsatz abzugsfähig.
Für bestimmte im Gesetz aufgezählte Einkünfte bzw. Tätigkeiten bleibt der Durchschnittssatz von 6% unverändert.
Neben der Betriebsausgabenpauschale können weitere Aufwendungen den Gewinn mindern:
- Ausgaben laut Wareneingangsbuch (Handelswaren, Rohstoffe, Halberzeugnisse, Hilfsstoffe und Zutaten)
- Löhne, Gehälter und Lohnnebenkosten (insbesondere Arbeitgeberanteile zur gesetzlichen Sozialversicherung, Dienstgeberbeiträge zum Familienlastenausgleichsfonds, Kommunalsteuer, Betriebsratsumlagen sowie Pensionskassenbeiträge)
- Fremdlöhne, soweit sie unmittelbar in Lieferungen oder Leistungen eingehen, die den Betriebsgegenstand des Unternehmens bilden
- Beiträge des Unternehmers zur Pflichtversicherung in der gesetzlichen Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung und Beiträge an BV-Kassen und zu Versorgungs- und Unterstützungseinrichtungen der Kammern der selbständig Erwerbstätigen
- ……
Tipp: Durch die Erhöhung der Umsatzgrenze erhöht sich auch der Betrag der maximal pauschal geltend machbaren Vorsteuern (1,8% des Umsatzes) auf € 7.560 (für 2026).
- 2025: € 5.760
- 2026: € 7.560
Betriebseinnahmen (Umsätze) sind immer in der tatsächlichen Höhe laufend aufzuzeichnen und anzusetzen.
Voraussetzungen für die Basispauschalierung:
- Es besteht keine Buchführungspflicht (z.B.: GmbH)
- Es wird auch nicht freiwillig eine doppelte Buchhaltung geführt
- Der Vorjahresumsatz des Betriebes übersteigt die Umsatzgrenze nicht (siehe oben)
- Aus der Steuererklärung geht hervor, dass die Pauschalierung in Anspruch genommen wird.
Bei Fragen bzw. Interesse wenden Sie sich bitt an unsere Mitarbeiter:innen.
Grundsätzliche Informationen finden Sie außerdem hier (Stand: Oktober 2025): Pauschalierungen – ein Überblick: Nachrechnen zahlt sich aus
Weitere Details finden Sie u.a. hier: https://www.wko.at/steuern/basispauschalierung
Bild: KI generiert (ChatGPT)