04. Dezember 2022verfasst von grünertax

Achtung: Die Anspruchszinsen steigen

Steuerzahler, die in Verzug kommen, müssen seit dem 1.10.2022 wieder mit Zinsforderungen der Finanz rechnen. Diese steigen deutlich gegenüber den letzten Jahren.

Mit Auslaufen der Corona-Maßnahmen hebt die Finanz wieder Anspruchszinsen ein. Dies gilt etwa für nicht veranlagte Einkommen- und Körperschaftsteuern des Jahres 2021, die nach dem 30.9.2022 bescheidmäßig festgesetzt wurden bzw. werden. Anspruchszinsen werden dann schlagend, wenn die Vorauszahlungen für das Veranlagungsjahr 2021 geringer waren, als die letztendlich festgesetzte Einkommens- bzw. Körperschaftsteuer.

Durch die von der EZB eingeleiteten Zinswende ist der für die Berechnung der Anspruchszinsen herangezogene Basiszinssatz im heurigen Jahr deutlich gestiegen. Bis Juli 2022 lag er bei -0,62%. Seit dem 2.11.2022 liegt er nunmehr bei 1,38%. Die Anspruchszinsen liegen zwei Prozent über dem Basiszinssatz. Sprich aktuell fallen für Nachforderungen per anno Anspruchszinsen von 3,38% an.

Mehr dazu u.a. hier:
https://www.wko.at/service/steuern/anspruchszinsen.html

https://www.usp.gv.at/steuern-finanzen/selbststaendigkeit-und-steuern/abgabennachzahlungen.html

Der jeweilige Basiszinssatz ist hier ersichtlich:
https://www.oenb.at/isaweb/report.do?report=2.1

Bild: Sujet – pixabay/Steve Buissinne

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