Zusatzangaben am Jahreslohnzettel
Der Jahreslohnzettel enthält für Lohnzahlungszeiträume ab dem 1.1.2026 einige zusätzliche Angaben.
So müssen laut der Lohnkontenverordnung im Lohnkonto folgende Zusatzmeldungen aufgenommen werden, die sich dann auch auf die Angaben im Jahreslohnzettel (L16) auswirken.
Bei den zusätzlichen Angaben handelt es sich um:
- Ein neues Eingabefeld für abgabenfreie Essensgutscheine im L-16-Formular für 2026.
- Der gezahlte Arbeitslohn muss getrennt nach Geld- und Sachbezügen ausgewiesen werden. Im Formular L 16 müssen jeweils Sachbezüge für Kfz, für Wohnraum und sonstige Sachbezüge ausgewiesen werden.
- Die Anschaffungskosten eines arbeitgebereigenen Kfz („privat genützter Firmenwagen“) sowie der diesbezügliche Prozentsatz sind ebenfalls einzutragen. Sogenannte „Jobbikes“ sind davon nicht umfasst.
- Vom Arbeitgeber geleistete Ersätze für die Anschaffungskosten einer Ladeeinrichtung („Wallbox“) durch den Arbeitnehmer wurden folgendermaßen erweitert: „als Ersatz für Kosten gilt auch die Anschaffung einer Ladeeinrichtung durch den Arbeitgeber für den Arbeitnehmer.“ Damit sind die Kosten für die Zurverfügungstellung einer Ladeeinrichtung durch den Arbeitgeber zu erfassen und nicht nur der Kostenersatz für eine vom Arbeitnehmer selbst angeschaffte Ladeeinrichtung.
- Steuerfreie Bezüge gemäß § 68 Abs. 1 und 2 EStG smüssen auf dem Jahreslohnzettel getrennt in Kennzahl 215 angeführt werden (SEG-Zulagen bzw. SFN-Zulagen sowie Überstundenzuschläge).
Bei Fragen zu diesem oder anderen Themen wenden Sie sich gerne an unsere Mitarbeiter:innen.
Quelle: https://www.wko.at/lohnverrechnung/aenderung-lohnkontenverordnung-lohnzettel-2026
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