25. Juli 2026verfasst von grünertax

Mitarbeiterprämie 2026: Bis zu € 500 sind steuerfrei

Zwischen Juli und Dezember 2026 können Unternehmen wieder steuerfreie Mitarbeiterprämien von max. € 500 auszahlen.

Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies eine Halbierung. Eine steuerfreie Bonuszahlung kann in den Monaten Juli bis Dezember gewährt werden, wenn sie auf einer sogenannten lohngestaltenden Vorschrift beruht. Die Befreiung der Bonuszahlung gilt zwar für die Lohnsteuer, nicht aber für die Sozialversicherung, die betriebliche Vorsorge (Abfertigung Neu) und die Lohnnebenkosten.

In folgenden Fällen gilt diese Regelung:

  • Wenn die Mitarbeiterprämie in einem Kollektivvertrag vorgesehen ist.
    in einer Betriebsvereinbarung, auf Grundlage einer kollektivvertraglichen Ermächtigung abgeschlossen wird, oder
  • Wenn eine Betriebsvereinbarung (zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat) abgeschlossen wurde, wenn es keinen kollektivvertragsfähigen Arbeitgeberverband gibt (z.B.: Vereine).
  • In betriebsratslosen Betrieben gilt: Wenn es keine kollektivvertragliche Ermächtigung für eine Betriebsvereinbarung gibt, oder kein kollektivvertragsfähiger Arbeitgeberverband existiert muss eine vertraglich abgeschlossene Vereinbarung für alle Arbeitnehmer vorhanden sein.

Pro Mitarbeiter sind maximal € 500 steuerfrei. Zusammen mit einer steuerfreien Gewinnbeteiligung darf die Grenze von € 3.000 nicht überschritten werden.

Unser Mitarbeiter:innen informieren Sie gerne über weitere Details.

Bild: Pixabay/Gerd Altmann

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