Unternehmensförderungen im Bereich Arbeitskräfte (2): Lehrlingsförderungen durch das AMS
Unternehmen die Lehrlinge ausbilden können einen monatlichen Zuschuss für die Ausbildungskosten erhalten.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Unternehmen oder andere Ausbildungseinrichtungen Förderungen für die Ausbildung von Lehrlingen erhalten. Die Beantragung erfolgt über das – für den künftigen Lehrling zuständige – AMS. Der Antrag muss vor dem Beginn des Lehrverhältnisses gestellt werden.
Wer kann beantragen?
Unternehmen und Ausbildungseinrichtungen, die nach dem Berufsausbildungsgesetz oder dem land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz Lehrlinge ausbilden dürfen:
- Lehrausbildung,
- Lehrausbildung mit verlängerter Lehrzeit oder
- Teilqualifikation
Der Bund, politische Parteien und Anstalten im Sinne des § 29 Berufsausbildungsgesetz (BAG – (z.B.: Justizanstalt) können keinen Antrag stellen.
Welche Lehrlinge werden gefördert?
Zielgruppe 1:
- Junge und erwachsene Frauen in Lehrberufen mit geringem Frauenanteil oder in zukunftsträchtigen handwerks- und techniknahen Lehrberufen
- Lehrlinge, die am Arbeitsmarkt benachteiligt sind
- Lehrlinge mit verlängerter Lehrzeit oder mit Teilqualifikation
Zielgruppe 2:
- Erwachsene (Ü18), die durch eine Lehrausbildung ihre Berufschancen verbessern
- Erwachsene (Ü18), die die Schule abgebrochen haben.
Achtung: Die Voraussetzungen für eine Förderung können regional unterschiedlich sein. Wenn Sie eine Förderung beantragen wenden Sie sich auf alle Fälle vorher an das – für den Lehrling – zuständige AMS. Natürlich können Sie bei Fragen auch unsere Mitarbeiter:Innen kontaktieren.
Höhe der Förderung?
Unternehmen erhalten pauschal einen monatlichen Zuschuss für Ihre Ausbildungskosten – wie etwa Lehrlingseinkommen, Personal- und Sachaufwand.
Die Höhe der jeweiligen Beihilfe beträgt:
Zielgruppe 1: Junge und erwachsene Frauen in Lehrberufen mit geringem Frauenanteil oder in zukunftsträchtigen handwerks- und techniknahen Lehrberufen, Benachteiligte oder Lehrlinge mit verlängerter Lehrzeit oder Teilqualifikation:
- Unternehmen erhalten max. 400 Euro pro Monat
- Ausbildungseinrichtungen erhalten max. 453 Euro pro Monat
Zielgruppe 2: Erwachsene mit höherem Lehrlingseinkommen/Hilfsarbeiter:innenlohn:
- Unternehmen erhalten max. 900 Euro pro Monat
- Ausbildungseinrichtungen erhalten max. 900 Euro pro Monat
In Niederösterreich gelten folgende Beihilfensätze:
- Mädchen und Frauen in Berufen mit geringem Frauenanteil (altersunabhängig): 350,- Euro pro Monat
- Benachteiligte Lehrstellensuchende (altersunabhängig) und Schulabbrecher:innen (über 18 Jahre) mit „regulärer“ Lehrlingsentschädigung: 200,- Euro pro Monat
- Erwachsene (über 18 Jahre) mit höherer Lehrlingsentschädigung/Hilfsarbeitslohn (Beseitigung von Qualifikationsmängeln):
- Frauen: 600,- Euro pro Monat
- 450,- Euro pro Monat
- Lehrlinge mit verlängerter Lehrzeit oder Teilqualifikation (altersunabhängig): 400,- Euro pro Monat
Dauer der Förderung
Die Förderung wird grundsätzlich für maximal 3 Jahre gewährt, wobei die Beihilfe jeweils für 1 Jahr bewilligt wird. Bei Lehrlingen mit verlängerter Lehrzeit oder Teilqualifikation kann die Förderung für die gesamte Lehrzeit bewilligt werden.
Wichtig:
- Die Beantragung muss vor Beginn des Lehr-/Ausbildungsverhältnisses erfolgen.
- Die Voraussetzungen für die Förderungen sind regional unterschiedlich. Deshalb ist eine Kontaktaufnahme mit dem jeweils zuständigen AMS notwendig.
Wo kann der Antrag gestellt werden?
Die Förderung muss vor Beginn der Lehre oder Ausbildung über das eAMS-Konto für Unternehmen gestellt werden.
Quelle bzw. weitere Informationen: https://www.ams.at/unternehmen/service-zur-personalsuche/foerderungen/foerderung-der-lehrausbildung
Bild: pixabay/www_erzetich_com