06. Oktober 2025verfasst von grünertax

Pauschalierungen – ein Überblick: Nachrechnen zahlt sich aus

Das Steuerrecht kennt verschiedene Formen der Pauschalierung, die sich speziell bei Unternehmen mit geringeren Betriebsausgaben als vorteilhaft erweisen können. Im Folgenden ein kurzer Überblick über diese Pauschalierungsmöglichkeiten, die wir bei unserer Steuerberatung im Hintergrund immer mitdenken um abzuwägen, welche Möglichkeiten für Sie in Betracht kommen.

Kleinunternehmer:innen können eine vereinfachte Steuerberechnung nutzen. Die Umsatzgrenze liegt seit 2025 – parallel zur Kleinunternehmerregelung in der Umsatzsteuer – bei einem Umsatz von € 55.000. Bei Fragen dazu wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiter:innen.

Ob eine Pauschalierung Vorteile bringt (weniger Papierkram, eventuell weniger Steuern, …), muss individuell berechnet werden.

Am besten vergleicht man die Zahlen aus den Vorjahren.

Wichtig: Die Einnahmen müssen immer genau nachgewiesen werden. Nur für die pauschalen Ausgaben braucht man keine Belege zu sammeln.

 

Verschiedene Pauschalierungsmöglichkeiten

1. Basispauschalierung

    • Für alle Branchen möglich
    • 12% der Einnahmen werden automatisch als Ausgaben anerkannt (für bestimmte Tätigkeiten wie kaufmännische oder technische Beratung, Konsulent oder Geschäftsführer mit 6%)
    • Nur mehr wenige Ausgaben sind zusätzlich absetzbar: Wareneinkauf, Löhne, Sozialversicherungsbeiträge

 

2. Pauschale für Gewerbetreibende (Branchenpauschalierungen)

    • Dabei handelt es sich um Pauschalierungen für nicht buchführende Gewerbetreibende bestimmter Branchen die vielfach wenig bekannt sind.
    • Für 54 bestimmte Berufe (z.B. Bandagisten, Zahntechniker)
    •  Je nach Branche zwischen 5,2% und 20,7% pauschale Ausgaben
    •  Zusätzlich sind noch einige Betriebsausgaben mehr absetzbar, als bei der Basis-Pauschalierung. Diese Ausgaben sind laut Belegen in tatsächlicher Höhe anzusetzen und nachzuweisen. Die parallele Führung einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ist kein Ausschließungsgrund.

Für welche Gewerbebetriebe Pauschalierungen in welcher Höhe möglich sind finden Sie u.a. hier auf der Seite der Wirtschaftskammer: https://www.wko.at/steuern/pauschalierung-nichtbuchfuehrende-gewerbetreibende
Bei Fragen in diesem Zusammenhang stehen Ihnen unsere Mitarbeiter:innen gerne zur Verfügung.

 

3. Pauschalierung für Handelsvertreter

    • Anwendbar für Handelsvertreter und andere Vertretungstätigkeiten (z.B. Versicherungen, Finanzprodukte, Bausparkassen)
    • 12% der Provisionseinnahmen als pauschale Ausgaben (maximal 5.825 Euro)
    • Restliche Ausgaben können mit Belegen abgesetzt werden

4. Pauschale für Gastgewerbe

    • Flexibles System mit verschiedenen Bausteinen:
    • 15% für Verwaltungsaufwendungen
    • 2, 4 oder 6% Mobilitätspauschale für Verkehrsmittel und Reiseaufwand (abhängig vom Standort)
    • 8% für Energie und Raumkosten
    • Andere Ausgaben können mit Belegen abgesetzt werden

 

Bei allen Fragen im Zusammenhang mit den verschiedenen Möglichkeiten einer Pauschalierung stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung und können gerne auch Vergleichsrechnungen für Sie durchführen.

Ein gute Übersicht über die verschiedenen Arten der Pauschalierung finden Sie auch hier auf dem Unternehmensservice Portal .

Bild: Pixabay/Firmbee

 

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