Wichtig: IBAN-Überweisung funktioniert nur mehr, wenn auch der Name stimmt
Ab 9. Oktober 2025 wird im gesamten SEPA-Raum der IBAN-Namensabgleich verpflichtend. Ziel der Maßnahme: weniger Fehlüberweisungen und Betrug.
Was ändert sich?
Banken prüfen künftig, ob der Empfängername zur angegebenen IBAN passt. Sie erhalten eine Meldung über:
- Vollständige Übereinstimmung
- Teilweise Übereinstimmung
- Keine Übereinstimmung
Bei Abweichungen kann die Zahlung blockiert oder mit Warnung versehen werden.
Typische Probleme, die auftauchen können:
- Fehlende Rechtsformzusätze (z.B. „GmbH“)
- Tippfehler in Stammdaten
- Abweichende Namensschreibweisen
Erfahrungen aus Frankreich und den Niederlanden zeigen, dass ein zahlreichen fällen zu Unstimmigkeiten kam.
Was Sie jetzt tun sollten:
- Stammdaten prüfen: Kontrollieren Sie alle Namen in Ihrer Buchhaltungs- und Lohnsoftware
- Vorlagen anpassen: Ihr Firmenname auf Rechnungen muss exakt mit dem Bankkonto übereinstimmen
- Team informieren: Schulen Sie Ihre Mitarbeiter:innen zum Umgang mit Warnmeldungen
Gut zu wissen:
- Banken dürfen keine Extra-Gebühren für die Prüfung verlangen
- Jede Bank setzt die Regelung individuell um
Prüfen Sie rechtzeitig Ihre Daten, um Zahlungsverzögerungen zu vermeiden.
Bild: Pixabay/Gerd Altmann