06. Oktober 2025verfasst von grünertax

Wichtig: IBAN-Überweisung funktioniert nur mehr, wenn auch der Name stimmt

Ab 9. Oktober 2025 wird im gesamten SEPA-Raum der IBAN-Namensabgleich verpflichtend. Ziel der Maßnahme: weniger Fehlüberweisungen und Betrug.

 

Was ändert sich?

Banken prüfen künftig, ob der Empfängername zur angegebenen IBAN passt. Sie erhalten eine Meldung über:

  • Vollständige Übereinstimmung
  • Teilweise Übereinstimmung
  • Keine Übereinstimmung

Bei Abweichungen kann die Zahlung blockiert oder mit Warnung versehen werden.

Typische Probleme, die auftauchen können:

  • Fehlende Rechtsformzusätze (z.B. „GmbH“)
  • Tippfehler in Stammdaten
  • Abweichende Namensschreibweisen

Erfahrungen aus Frankreich und den Niederlanden zeigen, dass ein zahlreichen fällen zu Unstimmigkeiten kam.

 

Was Sie jetzt tun sollten:

  1. Stammdaten prüfen: Kontrollieren Sie alle Namen in Ihrer Buchhaltungs- und Lohnsoftware
  2.  Vorlagen anpassen: Ihr Firmenname auf Rechnungen muss exakt mit dem Bankkonto übereinstimmen
  3. Team informieren: Schulen Sie Ihre Mitarbeiter:innen zum Umgang mit Warnmeldungen

 

Gut zu wissen:

  • Banken dürfen keine Extra-Gebühren für die Prüfung verlangen
  • Jede Bank setzt die Regelung individuell um

Prüfen Sie rechtzeitig Ihre Daten, um Zahlungsverzögerungen zu vermeiden.

 

Bild: Pixabay/Gerd Altmann

 

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