06. Oktober 2025verfasst von grünertax

Wichtige Neuerungen bei Finanz Online und jede Menge Fake

Vorweg eine Warnung! Aktuell grassieren zahlreiche Fake-SMS und E-Mails, die im Namen von Finanz Online versandt werden. Dabei geht es nicht nur um angekündigte Betriebsprüfung (siehe auch hier), sondern u.a. auch um eine angeblich ablaufende Registrierung bei FinanzOnline, die per SMS versandt wird. Bitte achten Sie immer genau auf den Absender eines E-Mails bzw. eines SMS, denn meist lässt sich ein Fake bereits in der Absenderadresse erkennen. Das Finanzministerium hält dazu fest: „Informationen des BMF erfolgen grundsätzlich in Form von Bescheiden und in die FinanzOnline Databox zugestellt.“

 

Seit 03.09. nur noch elektronischer Schriftverkehr

Apropos FinanzOnline Databox: Wie bereits im Mai angekündigt hat die Finanzbehörde mit Wirkung 03.09.2025 den Schriftverkehr mit Unternehmer:innen, die zur Einreichung einer Umsatzsteuer-Jahreserklärung verpflichtet sind, auf den elektronischen Verkehr umgestellt. Das heißt, dass alle Schriftstücke nur noch elektronisch über FinanzOnline zugestellt werden.
Wichtig! Sobald ein Schriftstück im Posteingang von FinanzOnline abrufbar ist gilt es als rechtswirksam zugestellt. Ab diesem Zeitpunkt laufen auch alle eventuellen Fristen.

So Sie es noch nicht getan haben können Sie eine E-Mail-Benachrichtigung über neue Eingänge einstellen. Dafür muss eine aktuelle E-Mail-Adresse hinterlegt sowie die Benachrichtigungsfunktion aktiviert sein. Sollten Sie dies nicht einstellen, ist regelmäßiges Einloggen und Prüfen des FinanzOnline Posteingangs dringend zu empfehlen, damit Sie keine Zustellung oder Frist versäumen.

Bestehende Vertretungsverhältnisse mit uns bleiben unverändert. Wenn eine Vertretung durch uns als Ihre Steuerberatungskanzlei mit aufrechter Zustellvollmacht besteht, erhalten wir weiterhin die Zustellungen, für Sie ändert sich diesbezüglich nichts.

Ausnahmen von der elektronischen Zustellung sind nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, wie etwa, wenn eine elektronische Zustellung aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht möglich sein sollte.

Was sollten Sie tun?

  • Stellen Sie sicher, dass in Ihrem FinanzOnline-Account im Menüpunkt „Admin – Zustellung“ im Benachrichtigungsservice die passende, gültige E-Mail-Adresse hinterlegt ist.
  • Achten Sie darauf, dass zugestellte Schriftstücke auch während Ihrer Abwesenheit (Dienstreisen, Urlaub, etc.) rechtswirksam zugestellt werden. Sorgen Sie daher für eine sichere interne Weiterleitung zu diesen Zeiten.
  • Archivieren Sie die zugestellten Dokumente rechtzeitig außerhalb von FinanzOnline: Gelesene Schriftstücke werden nach einer bestimmten Frist – meist 31 Tage – aus der Databox im FinanzOnline gelöscht.

Mehr zu den unterschiedlichen Fristen nach denen gelöscht wird finden Sie hier! https://finanzonline.bmf.gv.at/fon/a/hilfe.do?pageId=e82eb4ed20057c44857edc791e9d743d

 

 

Neues Login Verfahren ab 1.10.2025

Ab 1. Oktober 2025 kann FinanzOnline nur mehr mit Hilfe eines 2 Faktor-Verfahrens benutzt werden – ähnlich wie es beim Online-Banking bereits Usus ist –  ist für den Login ein zweiter Faktor erforderlich. Wenn Sie bereits die ID Austria verwenden, ist keine Änderung nötig. Alle Details dazu wie Sie den sicheren Zugang nutzen können finden Sie hier: https://www.bmf.gv.at/public/informationen/2fa.html

Bild: Pixabay/Pexels

 

 

 

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