Energiekostenzuschuss für Kleinunternehmer – es wird Ernst

Seit kurzem sind weitere Details zum Energiekostenzuschuss (Energiekostenpauschale) online. Die einmaligen Förderungen liegen pauschal zwischen 110 und 2.475 €. Wichtig: Nur die/der Unternehmer:in selbst kann beantragen. Ihr Steuerberater kann das nicht tun. Es geht los. Seit kurzem gibt es weitere Informationen zum Thema Energiekostenpauschale für Kleinunternehmer:innen bzw. Kleinstunternehmen. Wir haben die wichtigsten Punkte für Sie … Energiekostenzuschuss für Kleinunternehmer – es wird Ernst weiterlesen