05. Juli 2023verfasst von grünertax

THG-Quote: So holen Sie sich 400 € für das Fahren eines E-Autos

Mit der Änderung der Kraftstoffverordnung können nunmehr auch in Österreich Besitzer eines E-PKW Geld dafür kassieren, dass sie CO2 einsparen. Dafür sind allerdings Zwischenhändler notwendig, die den Handel abwickeln.

 

Für Besitzer eines E-PKW gibt es seit der Änderung der Kraftstoffverordnung (1.1.2023 – Link hier: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20008075) nun auch in Österreich die Möglichkeit eine sogenannte ePrämie zu erhalten. Die österreichische Regelung lehnt sich dabei an jene in Deutschland an, wo die sogenannte THG-Quote schon seit längerem Alltag ist.

 

Zum Hintergrund

Die THG-Quote in Deutschland bzw. ePrämie in Österreich gibt es schon länger. Im Grunde geht es bei beiden um die Einsparung von Co2 durch erneuerbaren Strom. Dabei wird die Menge an erneuerbarem Strom, der über öffentliche oder private Ladestationen bezogen wird, zertifiziert und gehandelt. Bis zur Änderung der Kraftstoffverordnung gehörte diese THG-Quote in Österreich jedoch dem Stromanbieter, mit dem ein Liefervertrag besteht. Mit der Änderung der Kraftstoffverordnung, steht die THG-Quote nun den Fahrzeughalter:innen, einschließlich Privatpersonen, zur Verfügung.

 

Nunmehr können Halterinnen/Halter eines Elektrofahrzeuges (Begünstigte nach der Kraftstoffverordnung) den für ihr Fahrzeug genutzten Strom einmal pro Jahr per Vertrag an ein bestimmtes Unternehmen (Antragsberechtigte nach der KVO) übertragen. Dafür erhalten die Halter des Elektrofahrzeuges von den antragsberechtigten Unternehmen eine finanzielle Abgeltung. Diese Unternehmen sammeln Strommengen von privaten Elektrofahrzeugbesitzer:innen und reichen die gesammelten Strommengen beim Umweltbundesamt zur Anerkennung ein.

 

Für E-Fahrzeugbesitzer macht es also Sinn genaue Aufzeichnung darüber zu führen wieviel Strom pro Kalenderjahr „getankt“ wird. Ist dies nicht möglich wird eine Pauschale von 1.500 kWh pro Fahrzeug und Jahr abgerechnet.

 

So kommen Sie zu Ihrer ePrämie

Aktuell gibt es einige Anbieter in Österreich, die diese THG-Quoten sammeln. Für den Erhalt der Pauschale (derzeit werden meist rd. 400 € geboten) muss lediglich der Zulassungsschein des E-Autos per Scan übermittelt und die Kontonummer hinterlegt werden.

Eine Auswahl der aktuellen Anbieter finden Sie hier: https://www.thg-vergleichstest.at/

 

Übrigens: THG-Quote ist die Abkürzung für Treibhausgasminderungsquote https://de.wikipedia.org/wiki/Treibhausgasminderungsquote

 

Quelle bzw. weitere Infos hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/bauen_wohnen_und_umwelt/elektroautos_und_e_mobilitaet/Seite.4320020.html

 

Bild: Sujet/pixabay- günter

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