29. November 2023verfasst von grünertax

Steuerspartipps zum Jahresschluss: Ihre Mitarbeiter*innen werden sich freuen

Durch steuerliche Maßnahmen können Sie noch heuer Ihren Gewinn reduzieren. Im Bereich der Mitarbeiter*innen können Sie folgendes – steueroptimiert – umsetzen:

 

Steuerfreie Teuerungsprämie

  •  Die Prämie beträgt prinzipiell bis zu 3000 € pro Jahr und ist gänzlich abgabenfrei (gilt auch Lohnsteuer, Sozialversicherung, BV, DB, DZ und Kommunalsteuer).
  • Bis zu 2000 € ist die Prämie ohne weitere Voraussetzungen abgabenfrei.
  • Die restlichen 1000 € erfordern eine lohngestaltende Vorschrift. Z.B.: Zahlung auf Grund von kollektivvertraglichen Regelungen. Oder die Prämie wird innerbetrieblich für alle Arbeitnehmer oder für bestimmte Arbeitnehmergruppen bezahlt wird. Es muss sich um Prämien handeln, die zusätzlich ausbezahlt und nicht üblicherweise ohnehin gewährt werden.

Die steuerfreie Teuerungsprämie könnte – laut BMF – auch 2024 möglich sein, allerdings nur unter geänderten Voraussetzungen. Mehr dazu finden Sie hier: „Verlängerung der abgaben- und steuerfreien Mitarbeiterprämie auch 2024 möglich“

 

Mitarbeitergewinnbeteiligung

  • Seit 1.1. 2022 können Unternehmen ihre Mitarbeiter am Jahreserfolg beteiligen.
  • Diese Beteiligung ist im Gegensatz zur Teuerungsprämie nur von der Lohnsteuer befreit.
  • Es gibt einen gemeinsamen Höchstbetrag von 3000 € für die Teuerungsprämie und die Mitarbeiterbeteiligung.
  • Die Mitarbeitergewinnbeteiligung muss an alle Mitarbeiter oder an bestimmte Gruppen ausbezahlt werden.
  • Die Höhe der Prämie ist mit dem Vorjahres-EBIT (Ergebnis vor Zinsen und Steuern) bzw. dem Vorjahresgewinn bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern gedeckelt.

 

Versicherungsprämien

  • Prämien für Lebens-, Kranken- und Unfallversicherungen für Arbeitnehmer sind bis zu 300 € pro Jahr im Rahmen der Zukunftsvorsorge steuerfrei.

 

Kinderbetreuungskosten

  •  Ein Zuschuss zu Kinderbetreuungskosten ist bis zu 1000 € steuerfrei. Das gilt für Kinder bis 10 Jahre.

 

Weihnachtsfeier/Betriebsveranstaltung/Weihnachtsgeschenke

  • Betriebsveranstaltungen sind bis zu 365 € pro Jahr und Arbeitnehmer steuerfrei.
  • Geschenke an die Dienstnehmer (z.B. Weihnachtsgeschenke) sind pro Dienstnehmer bis max. 186,00 € steuerfrei

 

Fahrtkosten – Klimaticket

  •  Die Kosten für Wochen-, Monats- oder Jahreskarten für Massenbeförderungsmittel können steuerfrei übernommen werden.
  • Voraussetzung: Das Ticket muss zumindest am Wohn-oder Arbeitsort gültig sein. Die Begünstigung setzt voraus, dass die Tickets für Fahrten innerhalb eines längeren Zeitraums gelten. Einzelfahrscheine oder Tageskarten sind nicht begünstigt.
  • Unter die Begünstigung fällt auch das Klimaticket.

 

 Homeoffice

  • Der Arbeitgeber kann bis zu 3 € pro Homeoffice-Tag steuerfrei auszahlen.
  • Dies ist für höchstens 100 Homeoffice-Tage im Jahr möglich. Es können also bis zu 300 € pro Jahr und Arbeitnehmer steuerfrei ausbezahlt werden.

 

Essens- und Lebensmittelgutscheine

  • Essensgutscheine (8 €) und Lebensmittelgutscheine (2 €) pro Arbeitstag sind steuerfrei auch SV befreit (exkl. Nichtleistungszeiten wie Krankenstand/Urlaub/….).

 

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Seite.

Weitere Informationen finden Sie auch hier:
https://www.wko.at/steuern/steuerliche-massnahmen-jahreswechsel

 

Bild: pixabay/Marketa Klimesova

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