30. Mai 2024verfasst von grünertax

Heizungstausch: Die Förderungen für Häuser, Wohnhausanlagen und Betriebe im Überblick

Die Devise lautet „Raus aus Öl und Gas“. Den Wechsel auf alternative Wärmequellen fördert der Bund heuer mit bis zu 75% der Kosten.

Um die Klimaschutzziele zu erreichen sollen allein in Österreich in den nächsten Jahren – je nach Quelle – 1,2 bis 1,5 Millionen Öl- und Gasheizungen ersetzt werden. Dafür greift der Bund heuer tief in die Tasche und fördert den Wechsel auf alternative Heizformen mit bis zu 75% der Kosten.

 

Heizungstausch bei Ein- oder Zweifamilienhäusern – das wird gefördert

Ersatz durch:

  • klimafreundliche oder hocheffiziente Nah-/Fernwärme 15.000 €
  • Pellets Zentralheizung oder Hackgutheizung 18.000 €
  • Scheitholz-Zentralheizung 16.000 €
  • Luft-Wasser-Wärmepumpe1 16.000 €
  • Wasser-Wasser- oder Sole-Wasser-Wärmepumpe 23.000 €

Außerdem gibt es auf Antrag noch folgende Zuschläge:

  • Ersatz eines Gas-Herdes durch Elektro-Herd (Ausstieg aus Kochgas) + 1.200 €
  • Bohrbonus bei gleichzeitigem Einbau einer Wasser-Wasser oder Sole-Wasser-Wärmepumpe + 5.000 €
  • Bonus für Umstieg auf Niedertemperatur-Wärmeverteilsystem + 4.000 €
  • Bonus für Gesamtsanierungskonzept + 500 €
  • Solarbonus bei gleichzeitiger Errichtung einer thermischen Solaranlage (mind. 6 m² Kollektorfläche) und Tausch des Heizungssystems + 2.500 €

Der Bund fördert max. 75% der Kosten. Festgelegt wird die endgültige Summe nach dem Heizungstausch und nach Vorlage der Antragsunterlagen.

So geht’s zur Förderung:

Laut Publikation des Umweltministeriums (siehe unten) zuerst eine Energieberatung im jeweiligen Bundesland in Anspruch zu nehmen. Anschließend sollte das neue Heizungssystem mit einem fachbetrieb geplant und der Installations- bzw. Fertigstellungstermin fixiert werden. Danach folgen folgende 2 Schritte:

  1. Registrierung: Die Registrierung für das baureife bzw. ab dem 03.01.2023 umgesetzte Projekt kann nur über folgendes Internetportal erfolgen: http://www.xn--raus-aus-l-mcb.at/efh   – Nach der Registrierung erhalten Sie ein Betstätigungs E-Mail mit einem persönlichen Link zur Online-Plattform für die Antragstellung.
  2. Antragstellung: Der Antrag muss innerhalb von 12 Monaten nach der Registrierung eingereicht werden. Anträge können nur über den persönlichen Link eingebracht werden, die notwendigen Unterlagen (Rechnunge, Endabrechnungen, etc.) müssen digitla hochgeladen werden. -> Wichtig: Die Heizung muss zu diesem Zeitpunkt fertiggestellt und abgerechnet sein.

Alle weiteren Details  finden Sie auf diesen Informationsblatt zum Download: https://www.umweltfoerderung.at/fileadmin/user_upload/umweltfoerderung/private/TGS_Priv_2023/Infoblatt_raus_aus_Oel_2023_2024_EFH.pdf

Neben den Bundesförderungen gibt es in den meisten Bundesländern auch noch Landesförderungen – sieh dazu den Info-Kasten rechts.

 

Heizungstausch bei mehrgeschoßigen Wohnhäusern

Förderungen gibt es aber auch für den Heizungstausch in Wohnanlagen. In diesem Fall ist die Höhe der Förderung nicht nur abhängig vom neuen Heizsystem, sondern auch von dessen Nennwärmeleistung in kW. Hier eine Übersicht dazu (jeweils die maximale Förderung):

Ersatz durch klimafreundliche oder hocheffiziente Nah-/Fernwärme

  • Anlagen unter 50 kW:  15.000 €
  • Anlagen von 50 kW bis 100 kW: 25.000 €
  • Anlagen mit mehr als 100 kW: 31.000 €

Ersatz durch Pellets-Zentralheizung oder Hackgutheizung

  • Anlagen unter 50 kW: 18.000 €
  • Anlagen von 50 kW bis 100 kW: 30.000 €
  • Anlagen mit mehr als 100 kW: 37.000 €

Ersatz durch Scheitholzheizung

  • Anlagen unter 50 kW: 16.000 €
  • Anlagen von 50 kW bis 100 kW: 26.000 €
  • Anlagen mit mehr als 100 kW: 31.000 €

Ersatz durch Luft-Wasser-Wärmepumpe (Anmerkung 1)

  • Anlagen unter 50 kW: 16.000 €
  • Anlagen von 50 kW bis 100 kW: 26.000 €
  • Anlagen mit mehr als 100 kW: 31.000 €

Ersatz durch Wasser-Wasser- oder Sole-Wasser-Wärmepumpe (Anmerkung 1)

  • Anlagen unter 50 kW: 23.000 €
  • Anlagen von 50 kW bis 100 kW: 37.000 €
  • Anlagen mit mehr als 100 kW: 45.000 €

Anmerkung 1: Bei Wärmepumpen mit einem Kältemittel mit einem GWP zwischen 1.500 und 2.000 wird die ermittelte Förderung um 20 % reduziert. 

Weitere Förderungen gibt es bei Wohnhäusern u.a. für die Zentralisierung des Heizungssystems. In diesem Fall gibt es bis zu 4.000 € je neu angeschlossener Wohnung, pro vorbereitetem Wohnungsanschluss können 2.000 € beantragt werden.

Außerdem gibt es Förderungszuschläge für den

  • Umstieg auf ein Niedertemperatur-Wärmeverteilsystem (+4.000 €) oder
  • den Ersatz eines Gasherdes (+ 1.200 €).
  • einen Bohrbonus bei Einbau einer Wasser-Wasser oder Sole-Wasser-Wärmepumpe (+10.000 €) oder
  • einen Solarbonus ( je nach Leistung)
    • Anlagen unter 50 kW (mind. 6 m² Kollektorfläche) : +2.500 €
    • Anlagen von 50 kW bis 100 kW (mind. 9 m² Kollektorfläche) : + 3.500 €
    • Anlagen mit mehr als 100 kW (mind. 12 m² Kollektorfläche) :+ 5.000 €

Auch bei Wohnhäusern mit mehr als drei Wohnungen gilt der Grundsatz, dass die Gesamtförderung mit max. 75 % der förderungsfähigen Investitionskosten begrenzt ist. Weitere Details finden Sie hier: https://www.umweltfoerderung.at/fileadmin/user_upload/umweltfoerderung/private/TGS_Priv_2023/Infoblatt_raus_aus_Oel_2023_2024_MGW.pdf

 

Förderungen für Betriebe

Für  Betriebe gibt es beim Umstieg auf die Wärmegewinnung aus erneuerbaren Ressourcen ebenfalls eine ganze Reihe von möglichen Förderungen. Die Palette der möglichen Förderungen reicht von der Wärmeerzeugung aus Biomasse, über den Anschluss an Fernwärmenetze, Wärmepumpen, Geothermie- und Tiefengeothermie-Anlagen bis hin zur Installation von Solaranlagen. Einen guten Überblick über die Förderungen für Betrieb beim Umstieg finden Sie hier: www.umweltfoerderung.at/betriebe 

 

Neben dem Heizungstausch fördert der Bund heuer auch die thermische Sanierung deutlich höher als in der Vergangenheit – mehr dazu finden Sie hier: https://www.gruener.tax/aktuelles/foerderungen-fuers-energiesparen/

Quelle: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie; bzw. Kommualkredite Public Consulting GmbH

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Bild: pixabay/Gerd Altmann

 

 

Förderungen in den Bundesländern

 

Es wär‘ nicht Österreich würden nicht auch die Bundesländer Förderungen springen lassen. Und es wär‘ schon gar nicht Österreich, wenn nicht jedes Bundesland in punkto dieser Förderung sein eigenes Süppchen kochen würde. In Niederösterreich etwa gibt es (derzeit) keine direkte nicht rückzahlbare Förderung. Auf der Internetseite zum Thema Heizkesseltausch verweist man in erster Linie auf die Bundesförderung und stellt zusätzlich einen Annuitätenzuschuss von 4% im Rahmen der Förderung Eigenheimsanierung beim Wechsel auf ein klimafreundliches Heizsystem in Aussicht. Im Burgenland  gibt es im Rahmen einer Sonderförderaktion bis zu 3.500 Euro extra für den Umstieg von fossilen auf erneuerbare Heizsystem. Tirol wiederum gewährt bis zu 3.000 Euro Zusatzförderungen, in Oberösterreich gibt es je nach Art der Heizung und deren Verwendung zwischen 1.400 und 2.800 €. Besonders großzügig ist Kärnten wo man sich bis zu 6.000 € Förderung holen kann. Allerdings ist die zusammengerechnete Förderung aus Bund und Land bei 85% der Kosten gedeckelt.

Tipp 1: Auf der Internetseite proPellets.at findet sich ein Förderrechner, der auch die Zusatzförderungen der einzelnen Länder beim Umstieg auf eine Pelletsheizung berücksichtigt. https://www.propellets.at/
Tipp 2: Eine Linksammlung zu den einzelnen Fördermaßnahmen der Länder und den genauen Voraussetzungen gibt es hier (ganz unten auf der Seite): https://www.umweltfoerderung.at/privatpersonen/raus-aus-oel-und-gas

 

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