24. Februar 2024verfasst von grünertax

Förderungen fürs Energiesparen

Die Förderungen für die thermische Sanierung von Ein- und Mehrfamilienhäusern sowie Reihenhäusern wurden heuer verdreifacht.
Im Folgenden eine kurze Zusammenfassung der einzelnen Förderungen bei Sanierungsmaßnahmen:

 

Einfamilienhaus

Voraussetzung: Das Haus muss älter als 15 Jahre sein.
Die Förderung ist ein einmaliger nicht rückzahlbarer Kostenzuschusses von maximal 50% zu den Investitionen.
Förderungen gib es für:

  • Umfassende Sanierung gemäß klimaaktiv Standard (bis zu 42.000 €)
  • Umfassende Sanierung guter Standard (bis zu 27.000 €)
  • Teilsanierung 40 Prozent (bis zu 18.000 €)
  • Einzelbauteilsanierungen wie etwa die Dämmung der Außenwände, oder die Dämmung der obersten Geschoßdecke und des Daches, etc. (bis zu 9.000 €)

Werden Dämmmaterialien aus nachwachsenden Rohstoffen verwendet erhöhen sich die Fördersummen noch einmal um max. 50%. Übrigens: auch Sanierungen die im Jahr 2023 durchgeführt wurden (ab1.1.2023) können gefördert werden.

 

Wohnhausanlage

Gilt für mehrgeschossige Gebäude mit mindestens drei Wohneinheiten und Reihenhausanlagen. Die Immobilie muss älter als 15 Jahre ein. Gefördert werden die Dämmung der Außenwände, der obersten Geschoßdecke bzw. des Dachs, der untersten Geschoßdecke bzw. des Kellerbodens und die Sanierung bzw. der Austausch von Fenstern und Außentüren. Die Förderung beträgt maximal 30% der Kosten in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschusses.
Förderhöhen:

  • Umfassende Sanierung nach klimaaktiv Standard (bis zu 300 € pro m2)
  • Umfassende Sanierung guter Standard (bis zu 200 € pro m2 )
  •  Sanierung mit Dämmmaterial aus nachwachsenden Rohstoffen (bis zu 525 €/m2)

 

Betriebe

Voraussetzung: Hier gilt noch die 20 Jahres-Frist. Antragssteller können Unternehmen, Vereine oder konfessionelle Einrichtungen sein.

Gefördert wird u.a.:

  • Die Dämmung der obersten Geschoßdecke (z. B. des Daches)
  • Die Sanierung oder der Austausch von Fenstern, Dachflächenfenstern und Außentüren
  • Der Tausch von Lichtkuppeln, Lichtbändern, Sektionaltoren und Rolltoren.
  • Der Einbau von Lüftungsgeräten mit Wärmerückgewinnung
  • Außenliegende Verschattungssysteme zur Reduzierung des Kühlbedarfs des Gebäudes

Bei einer umfassenden Sanierung kann auch die Dämmung der Außenwände gefördert werden. Die Förderhöhe beträgt bei einer umfassenden Sanierung bis zu 30% der förderungsfähigen Kosten.

Weitere Details finden Sie hier:  https://www.umweltfoerderung.at/

 

Bild: pixabay/2211438

 

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