Bis Juni 2023 – erhöhte Pendlerpauschale
Aufgrund der hohen Treibstoffkosten wurden Pendlerpauschale und der Pendlereuro erhöht. Die Erhöhung ist befristet für die Zeit vom 01.05.2022 bis 30.06.2023.
Das zusätzlich zu den bereits getroffenen Maßnahmen geschnürte Energiepaket sieht u.a. die befristete Erhöhung des Pendlerpauschales um 50% und eine Vervierfachung des Pendereuros vor. Diese Maßnahme gilt vorerst bis zum 30.Juni 2023.
Die neuen Taxen
Kleines Pendlerpauschale (von Mai 2022 bis Juni 2023)
Gilt für Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer, deren Arbeitsplatz ohne Aufrundung mindestens 20 Kilometer von der Wohnung entfernt ist und denen die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels möglich und zumutbar ist.
bei einer Fahrtstrecke von bisher Zuschlag Summe
mindestens 20 km bis 40 km 58,- Euro 29,- Euro 87,- Euro monatlich
mehr als 40 km bis 60 km 113 ,- Euro 56,50 Euro 169,50 Euro monatlich
mehr als 60 km 168,- Euro 84,- Euro 252,- Euro monatlich
Großes Pendlerpauschale (von Mai 2022 bis Juni 2023)
Gilt für Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer, deren Arbeitsplatz ohne Aufrundung mindestens zwei Kilometer von der Wohnung entfernt ist, denen aber die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels nicht möglich oder nicht zumutbar ist:
bei einer Fahrtstrecke von bisher Zuschlag Summe
mindestens 2 km bis 20 km 31,- Euro 15,50 Euro 46,50 Euro monatlich
mindestens 20 km bis 40 km 123,- Euro 61,50 Euro 184,50 Euro monatlich
mehr als 40 km bis 60 km 214,- Euro 107,- Euro 321,- Euro monatlich
mehr als 60 km 306,- Euro 153,- Euro 459,- Euro monatlich
Pendler-Euro
Der Pendlereuro steht bislang in Höhe von jährlich 2 Euro pro Kilometer der einfachen Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu, wenn der Arbeitnehmer Anspruch auf ein Pendlerpauschale hat.
Der Pendlereuro wird nun vervierfacht: Für den Zeitraum Mai 2022 bis Juni 2023 steht zusätzlich ein Pendlereuro von 0,50 EUR monatlich (6 EUR jährlich) pro Kilometer der einfachen Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu.
Im Zeitraum Mai 2022 bis Juni 2023 beträgt der Pendlereuro somit jährlich 8 EUR pro Kilometer der einfachen Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.
Quelle: WKÖ hier: https://www.wko.at/service/steuern/befristete-erhoehung-pendlerpauschale-pendlereuro.html
ACHTUNG
In Niederösterreich wurde zudem die Pendlerbeihilfe erhöht und zwar rückwirkend per 1.1.2022.
Wichtig: Anträge für 2021 können nur mehr bis 31.10.2022 gestellt werden. Details dazu finden Sie hier: https://www.gruener.tax/aktuelles/antiteuerungspaket-in-noe (Bitte nach unten scrollen).
Bild: pixabay_bpcraddock