27. Oktober 2022verfasst von grünertax

Energiekostenzuschuss: Wichtig – Jetzt registrieren!

Ab kommender Woche startet die Registrierungsfrist für den Energiekostenzuschuss. Sie soll nur bis Mitte November laufen, weshalb ein rasche Registrierung beim aws-Fördermanager wichtig ist.

Achtung: Zu diesem Artikel gibt es ein UPDATE – die Frist für die Voranmeldung läuft vom 7.11.2022 bis zum 21.11.2022. Alle Details hier:https://www.gruener.tax/aktuelles/update-energiekostenzuschuss-ab-7-11-2022-tickt-die-uhr/

 

Wie in unserem Bericht „Energiekostenzuschuss für Unternehmen: Alle Details im Überblick“ bereits angekündigt müssen sich Unternehmen, die den Energiekostenzuschuss in Anspruch nehmen wollen, zwischen Ende Oktober und Mitte November am aws-Fördermanager registrieren. Die entsprechende Seite für die Anmeldung ist zwar noch nicht freigeschalten, trotzdem können sich Unternehmen auf der allgemeinen Seite des aws-Fördermanager anmelden um einerseits auf dem Laufenden zu bleiben und andererseits die Anmeldung für den Energiekostenzuschuss rascher abzuwickeln. Die allgemeine Anmeldeseite für den aws-Fördermanager finden Sie hier.

Die eigentlichen Anträge selbst sollen dann von Mitte November an gestellt werden können und die Auszahlung soll dann noch im Dezember erfolgen.

 

Wichtig!

Für kleinere Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 700.000 Euro entfällt das sogenannte Energieintensitätskriterium von 3%  Sprich – sie sollten auf alle Fälle einen 30% Ausgleich der Energiemehrkosten (2021 im Vergleich zu 2022) erhalten. Laut der WKÖ werden auch Klein- und Kleinstunternehmen gefördert: „Herangezogen werden die Energiekosten des Unternehmens 2022, und diese sollen halbiert werden (optional: Verdoppelung der Energiekosten 2021). Davon werden 30 Prozent pauschaliert nach Stufen gefördert. Die Zuschusshöhe nach der Pauschalierung beträgt mindestens 300 Euro (dies entspricht 2.000 Euro Energiekosten) und maximal 1.800 Euro (bei 12.000 Euro Energiekosten)“, heißt es auf der Seite der WKÖ Steiermark die eine leicht lesbare Zusammenfassung des Energiekostenzuschusses veröffentlicht hat. Diese finden Sie hier: https://news.wko.at/news/steiermark/Energiekostenzuschuss.html

Liegt der Jahresumsatz Ihres Unternehmens bei mehr als 700.000 € muss auf alle Fälle geprüft werden, ob die Voraussetzung der Energieintensität gegeben ist. Diese Voraussetzung ist dann erfüllt, wenn die Energiekosten (Strom, Gas, Heizmaterial, Treibstoffe für Maschinen, Transportfahrzeuge) 2021 mehr als 3 % des Jahresumsatzes ausgemacht haben. Alternativ kann diese Energieintensität auch mit den Zahlen von 1.1.2022 bis 30.9.2022 ermittelt werden. Eine Bestätigung durch den Steuerberater ist erforderlich.

 

Noch einmal zusammengefasst die für die Förderung wesentlichen Zeiträume, soweit sie bisher bekannt sind:

Förderzeitraum: 01.02.2022 – 30.09.2022
Registrierung beim aws Fördermanager: ab Ende Oktober bis – Mitte November
Einbringung des Förderantrages: ab Mitte November

 

Bitte wenden Sie sich bei Fragen gerne an unsere Mitarbeiter:innen.

 

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Bild: pixabay/Alexa

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