07. Oktober 2022verfasst von grünertax

Energiekostenzuschuss für Unternehmen: Alle Details im Überblick

Um die massiv gestiegenen Energiekosten wenigstens ein wenig abzufedern sollen Unternehmer:innen und Unternehmen einen Energiekostenzuschuss erhalten. Ab Ende Oktober bis Mitte November soll eine Registrierung beim AWS möglich sein.

Das notwendige Gesetz wurde im Juli erlassen, jetzt wurden die Umsetzungsmaßnahmen im Ministerrat abgesegnet. Laut Informationen aus dem Wirtschaftsministerium erfolgt die Umsetzung der Fördermaßnahmen via aws. Dort sollen sich Unternehmer:innen und Unternehmen – laut derzeitiger Planung – zwischen Ende Oktober und Mitte November mit wenigen Stammdaten registrieren können. Ab Mitte November soll dann die formale Antragstellung möglich sein. 1,3 Milliarden Euro stehen laut dem Wirtschaftsministerium für Unternehmen bereit.

Die Maßnahmen sehen u.a. folgendes vor:

Wer wird gefördert?

  • Der Energiekostenzuschuss richtet sich an energieintensive, gewerbliche und gemeinnützige Unternehmen und unternehmerische Bereiche von gemeinnützigen Vereinen. Als energieintensiv gelten Unternehmen, deren jährliche Energie- und Strombeschaffungskosten sich auf mindestens 3 % des Produktionswertes belaufen. Nicht förderungsfähige Unternehmen sind u.a. energieproduzierende und mineralölverarbeitende Unternehmen oder die land- und forstwirtschaftliche Urproduktion.
  • Bei kleineren Unternehmen entfällt bei Jahresumsätzen bis 700.000 Euro das 3 %-Energieintensitätskriterium. Dies gilt auch für unternehmerische Bereiche von gemeinnützigen Vereinen.

 

Voraussetzungen

  • Förderungswerber:innen setzen bis 31.3.2023 Energiesparmaßnahmen im Bereich der Beleuchtung und Heizung im Außenbereich. Wie diese konkret auszusehen haben werden die für die Umsetzung notwendigen Erlässe zeigen.

 

Was wird gefördert?

  • Förderbare Energieträger sind Strom, Erdgas und Treibstoffe (Benzin und Diesel).

 

Welcher Zeitraum wird gefördert?

  • Der förderungsfähige Zeitraum umfasst die Zeit von 1. Februar bis 30. September 2022.

 

4 Förderstufen

 

Basisstufe (Stufe 1) – Energiekostenzuschuss für Strom, Erdgas und Treibstoffe bis maximal 400.000 Euro:

In Stufe 1 werden für Strom, Erdgas und Treibstoffe eigene Berechnungsgrundlagen angeboten. Jeweils die Preisdifferenz zwischen 2021 und 2022 wird mit 30 % gefördert. Die Förderhöhe orientiert sich am Verbrauch 2022 bzw. an einer Hochrechnung der Daten aus 2021 (für jene, die den Verbrauch technisch nicht konkret nachweisen können) und beträgt pro Unternehmen maximal 400.000 Euro.

Erläuterung aus dem Bundesministerium für Arbeit & Wirtschaft: In Stufe 1 werden Mehrkosten für Strom, Erdgas und Treibstoffe mit 30 Prozent der Preisdifferenz zum Vorjahr gefördert. Die Zuschussuntergrenze beträgt 2.000 Euro.

 

Berechnungsstufe (Stufe 2) – Energiekostenzuschuss für Strom und Erdgas bis maximal 2 Mio. Euro:

Voraussetzung für den Zuschuss in Stufe 2 ist mindestens die Verdoppelung der Preise für Strom und Erdgas. In diesen Fällen werden bis zu 70 % des Vorjahresverbrauchs mit max. 30 % gefördert. Die maximale Förderhöhe beträgt 2 Mio. Euro pro Unternehmen. Treibstoffe können hier nicht gefördert werden.

 

Berechnungsstufe (Stufe 3) – Energiekostenzuschuss für Strom und Erdgas über die Berechnungsstufe 2 hinausgehende Förderungen bis maximal 25 Mio. Euro:

Ab Stufe 3 müssen die Unternehmen darüber hinaus einen Betriebsverlust aufgrund der hohen Energiekosten vorweisen können. Die maximale Förderhöhe beträgt pro Unternehmen bis zu 25 Mio. Euro.

 

Berechnungsstufe (Stufe 4) – Energiekostenzuschuss für Strom und Erdgas über die Berechnungsstufe 3 hinausgehende Förderungen für besonders betroffene Sektoren und Teilsektoren bis maximal 50 Mio. Euro:

In Stufe 4 werden nur ausgewählte Branchen, wie beispielsweise Stahlhersteller, nach dem Befristeten Krisenrahmen unterstützt. Hier sind maximale Zuschüsse pro Unternehmen bis zu 50 Mio. Euro möglich.

 

 

Kleinste Unternehmen

Zusätzlich zum Energiekostenzuschuss für Unternehmen werden analog der Förderrichtlinie „Energiekostenzuschuss für Unternehmen“, Kleinst- und Kleinbetriebe auf Basis des UEZG im Rahmen eines Pauschalfördermodells gefördert. Herangezogen werden die Energiekosten des Unternehmens 2022 und diese sollen halbiert werden (optional: Verdoppelung der Energiekosten 2021). Davon werden 30 % pauschaliert nach Stufen gefördert. Die Zuschusshöhe nach der Pauschalierung beträgt mindestens 300 Euro (dies entspricht 2.000 Euro Energiekosten) und maximal 1.800 Euro (bei 12.000 Euro Energiekosten).

 

Landwirtschaft

Zusätzlich zur Stromkostenbremse für Haushalte und dem Energiekostenzuschuss für Unternehmen werden Maßnahmen zur Abfederung höherer Strompreise in der Landwirtschaft umgesetzt. Die Umsetzung erfolgt als Sonderrichtlinie des Bundesministers für Land-und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft auf Basis des Landwirtschaftsgesetzes.

 

WICHTIG:

Die Umsetzung der Förderungen erfolgt via Austria Wirtschaftsservice (aws) – noch fehlen weitere Details. Hier finden Sie die Webseite: https://www.aws.at/

Quellen: Vortrag an den Ministerrat vom 28.09.2022 bzw. WKÖ

Medieninformation des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft – siehe hier: https://www.aws.at/fileadmin/user_upload/Downloads/Sonstiges/20220927_Medieninfo_Energiekostenzuschuss.pdf

 

Bild: pixabay_Colin_Behrens

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