26. März 2023verfasst von grünertax

Endlich fixiert: So geht es zum Energiekostenzuschuss für Kleinunternehmer

Der Energiekostenzuschuss für Kleinst- bzw. Kleinunternehmen (Energiekostenpauschale) kann ab Mai 2023 rückwirkend für das Jahr 2022 beantragt werden.

 

Die Höhe der Pauschalförderung hängt von der jeweiligen Branche und dem jeweiligen Umsatz ab und wird zwischen 110 und 2.475 € liegen.

 

Gefördet werden Unternehmen (Unternehmer:innen), deren Mindestjahresumsatz bei 10.000 Euro liegt. Der Höchstjahresumsatz darf  bei maximal 400.000 Euro liegen.

 

Die Förderhöhe wird auf Grundlage eines Energieberechnungsschlüssels der Energieagentur und der Statistik Austria nach Branchenzugehörigkeit und Umsatz des Jahres 2022 berechnet. Es ist kein Energieintensitätsnachweis notwendig.

 

Ab 17. April kann auf der Seite der FFG ein Selbst-Check durchgeführt werden. Die ersten Anträge können dann – wie oben erwähnt – ab Mai eingebracht werden. Die Auszahlung soll dann kurz danach erfolgen.

 

Die FFG rät Unternehmen bzw. Unternehmer:innen, die einen Antrag stellen wollen folgendes zu tun, um die Antragsstellung möglichst rasch abzuwickeln:

  •  Falls noch nicht vorhanden: Eine Handy-Signatur einrichten.
  • Falls noch nicht vorhanden: Einen Zugang zum Unternehmensserviceportal einrichten.
  • Im Unternehmensserviceportal überprüfen, ob das Unternehmen die richtige Branchenzuordnung (ÖNACE) hat und alle anderen Angaben korrekt sind.

 

Quelle: FFG

Bild: pixabay/Juraj Varga

Kleinunternehmer_Energie_cash-g9fe86c3bf_640_pixabay_Juraj_Varga