19. Januar 2023verfasst von grünertax

Die neuen Steuertarife

Kalte Progression: Seit 1.1.2023 gelten neue Steuertarifstufen. Sie sollen zumindest einen Teil der Inflation abgelten.

 

Die geradezu explodierende Inflation – im Jahr 2022 wurde laut Statistik Austria eine Inflationsrate von 8,6% gemessen, die höchste seit dem Jahr 1974 (9,5%) – hat den Gesetzgeber dazu gebracht über die sogenannte kalte Progression nachzudenken.

Herausgekommen ist eine Lösung, die zwar nicht nichts ist, aber auch nicht die gesamte Inflation abfedert. Um der kalten Progression entgegenzuwirken, werden ab 2023 jährlich die Tarifstufen (außer die letzte ab 1 Million Euro) um zwei Drittel an die Inflationsrate angepasst.

Die Berechnung der Anpassung erfolgt dabei an Hand der durchschnittlichen Inflationsraten vom Juli des Vorjahres bis Juni des laufenden Jahres (Juli 2021 – Juni 2022). Dabei wird jene Maßzahl für die abzugeltende Inflation ermittelt, die dann ab 1. Jänner des Folgejahres zur Anwendung kommt. Für das Jahr 2023 wurde so ein Wert von 5,2% errechnet.  Die Tarifstufen wurden deshalb ab der dritten Stufe um 3,47% erhöht (zwei Drittel von 5,2). Die ersten beiden Tarifstufen wurden um 6,3% angehoben.

Somit ergeben sich folgende neuen Steuertarifstufen ab 1.1.2023:

 

Steuertarifstufen ab dem 1.1.2023

Tarifstufe                                              jährl. Einkommen in Euro                                              Grenzsteuersatz
0                                                               11.693 und darunter                                                                        0%
1                                                               über 11.693 bis 19.134                                                                   20%
2                                                               über 19.134 bis 32.075                                                                  30%
3                                                               über 32.075 bis 62.080                                                                  41%
4                                                               über 62.080 bis 93.120                                                                  48%
5                                                               über 93.120 bis 1.000.000                                                             50%
6                                                               über 1.000.0001                                                                             55%

 

In der dritten Tarifstufe wurde zudem der bisherige Steuersatz von 42 auf 41% gesenkt. Er wird ab 2024 neuerlich um ein Prozentpunkt auf dann 40% abgesenkt.

Übrigens die beiden österreichischen Wirtschaftsinstitute WIFO und IHS prognostizierten zuletzt im Dezember für 2023 eine Inflationsrate von 6,5% (WIFO) bzw. 6,7% (IHS).

 

Anmerkung: Die letzte Tarifstufe – jene über 1 Million Euro – wurde befristet für die Jahre 2016 bis 2025 erhöht, danach gilt wieder ein Steuersatz von 50%.

 

Quelle für die Steuertarifstufen: BMF https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/arbeitnehmerinnenveranlagung/steuertarif-steuerabsetzbetraege/steuertarif-steuerabsetzbetraege.html

 

WIFO Inflationsprognose Dezember 2022 für 2023 hier : https://www.wifo.ac.at/news/inflationsprognose_fuer_2022_bis_2024

 

IHS Inflationsprognose Dezember 2022 für 2023: https://www.ihs.ac.at/fileadmin/public/2016_Files/Documents/2022/Presseaussendungen/151222_PA_Winter-Prognose_final.pdf

Bild:pixabay_Alex_Barcley

Kalte Progression

Von dieser spricht man, wenn das Gehalt (Einkommen) z.B. um die Inflationsrate erhöht wird, diese Erhöhung aber dazu führt dass der Steuerpflichtige – zumindest mit einem Teil des Einkommens – in eine höhere Tarifstufe vorrückt und somit die Erhöhung zu einem guten Teil durch eine höhere Steuerbelastung aufgezehrt wird.

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