21. Juni 2022verfasst von grünertax

Corona: Verlustersatz und Fixkostenzuschuss 800.000 – Achtung Fristen laufen ab

Ausfallsbonus, Fixkostenzuschuss (FKZ) I, FKZ 800.000, Verlustersatz I, II, III – mit zahlreichen Maßnahmen hat die Republik versucht die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie für Betriebe abzufedern. Bei einigen, wenigen können sogar noch Anträge eingebracht werden, bei anderen ist es besonders wichtig die Fristen, die bis 30.6. laufen einzuhalten.

Aktuell gelten folgende Regeln und Fristen:

  • FKZ 800.000: Die Antragsfrist für den FKZ 800.000 (Umsatzausfälle von mind. 30% – die Fixkosten müssen zwischen dem 16.09. 2020 und dem 30.06.2021 entstanden sein) ist zwar am 31. März 2022 abgelaufen, allerdings haben alle Antragsteller:innen, die bereits einen Tranche-1-Antrag eingebracht haben, bis 30. Juni 2022 die Möglichkeit, den verpflichtenden Tranche-2-Antrag einzubringen. Diese Nachfrist gilt auch für jene Antragsteller:innen, die im Zuge der Beantragung des Ausfallsbonus einen Vorschuss auf den FKZ 800.000 beantragt haben und daher auch verpflichtend einen Tranche-2-Antrag auf den FKZ 800.000 stellen müssen.

  • Verlustersatz: Die Antragsfrist für den Verlustersatz (Umsatzausfälle von mind. 30% zwischen dem 16.09. 2020 und dem 20.06.2021) ist ebenfalls mit 31.03.2022 abgelaufen. Alle Antragsteller, die bereits einen Tranche-1-Antrag eingebracht haben, haben in der Nachfrist von 25. April 2022 bis 30. Juni 2022 die Möglichkeit, den verpflichtenden Tranche-2-Antrag einzubringen.

  • Verlustersatz II: Verlustersatz für ungedeckte Fixkosten – Anträge die den Zeitraum zwischen dem 1. Juli 2021 bis 31.12.2021 betreffen können noch bis 30. Juni 2022 eingebracht werden. Voraussetzung sind Umsatzausfälle von mindestens 50 Prozent. Die Verluste müssen im Zeitraum zwischen 1. Juli 2021 und 31. Dezember 2021 entstanden sein.

  • Verlustersatz III: Anträge können noch bis spätestens 30. September 2022 eingebracht werden. Voraussetzung sind Umsatzausfälle von mindestens 40 Prozent. Die Verluste müssen im Zeitraum zwischen 1. Jänner und 31. März 2022 entstanden sein.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiter:innen.

Quelle: COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG) – weitere Infos hier: https://www.fixkostenzuschuss.at/