Worauf Sie bei der Beschäfigung von geflüchteten Ukrainer:innen achten müssen
Für die Einstellung von geflüchteten Ukrainer:innen gelten spezielle Regeln, die beachtet werden müssen
So Sie beabsichtigen aus der Ukraine geflüchtete Menschen zu beschäftigen sind folgende Vorschriften einzuhalten:
In der Regel ist eine Aufenthalts- und Beschäftigungstitel erforderlich. Ukrainische Flüchtlinge benötigen, um in Österreich legal arbeiten zu können,
- eine blaue Aufenthaltskarte für Vertriebene und
- eine vom Arbeitgeber beim AMS beantragte Beschäftigungsbewilligung für Vertriebene.
Für die blaue Aufenthaltskarte („Ausweis für Vertriebene“) ist das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl zuständig. Sobald der „Ausweis für Vertriebene“ vorliegt, kann der Arbeitgeber beim AMS eine Beschäftigungsbewilligung im vereinfachten Verfahren beantragen. Der Antrag auf Beschäftigungsbewilligung kann sowohl papiermäßig als auch über das eAMS-Konto (unter Services für Ausländerbeschäftigung/Beschäftigungsbewilligung) erfolgen.
Weitere Info´s dazu gibt es beim AMS: https://www.ams.at/unternehmen/service-zur-personalsuche/gefluechtete-personen-aus-der-ukraine-einstellen#wien
Bild: Pixabay Gustavo Belemmi