Berechnung der Pendlerpauschale wenn der Arbeitgeber das Öffi-Ticket zahlt
Stellt ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer eine Wochen-, Monats- oder Jahreskarte zur Verfügung oder zahlt das Öffi-Ticket teilweise, so gilt für die Berechnung der Pendlerpauschale folgendes:
Die Berechnung der verminderten Pendlerpauschale erfolgt in zwei Schitten:
- Zuerst ist die Pendlerpauschale für die gesamte Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte durch eine Abfrage im Pendlerrechner zu ermitteln.
- Danach muss das Pendlerpauschale um jenen Wert gekürzt werden, der für das Öffi-Ticket vom Arbeitgeber ausgegeben wurde (entweder komplettes Ticket oder der übernommene Kostenanteil). Der Wert eines für mehrere Monate gültigen Tickets ist dabei gleichmässig über die Monate zu verteilen für die das Ticket gilt. Das kann unter Umständen dazu führen, dass ein Öffi-Ticket in verschiedenen Veranlagungsjahren zur Reduktion der Pendelpauschale führt.
Der Anspruch auf den Pendlereuro bleibt von dieser Regelung unberührt.
Wie bereits berichtet gilt bis Juni 2023 weiterhin die erhöhte Pendlerpauschale. Die Details dazu finden Sie hier: https://www.gruener.tax/aktuelles/erhoehtependerpauschale/
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