21. Juni 2022verfasst von grünertax

Arbeitnehmer-veranlagung – lassen Sie das Geld nicht liegen

Eigentlich erfolgt die Arbeitnehmerveranlagung – früher auch Lohnsteuerausgleich genannt – seit 2017 automatisch. Prinzipiell eine gute Angelegenheit, allerdings weiß das Finanzamt natürlich nicht alles über ihre Kosten. Deshalb zahlt sich auch für Arbeitnehmer:innen professionelle Beratung aus.

In der automatischen Arbeitnehmerveranlagung sind z.B.: nicht automatisch Alleinverdiener/-erzieherabsetzbeträge berücksichtigt. Auch der Familienbonus Plus der im Zuge der Steuerreform ab 1.07.2023 erhöht wird (siehe hier) ist nicht berücksichtigt. Ebenso finden andere Ausgaben, von denen das Finanzamt nichts wissen (Behandlungskosten, etc.) kann, keine Berücksichtigung.

Deshalb starten wir, von der Grüner Wirtschaftstreuhand & Steuerberatung jetzt eine Aktion um Ihnen unter die Arme zu greifen. Wir bieten u.a. Mitarbeiter:innen unserer Klienten professionelle Unterstützung bei der Arbeitnehmerveranlagung an.

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