Anti-Teuerungspaket in NÖ: Wo Sie welche Förderung beantragen können
Neben dem Anti-Teuerungspaket der Bundesregierung sollen in Niederösterreich Strompreisrabatt, Schulstartgeld und anderen Maßnahmen dazu beitragen die mehr als heftige Teuerung ein wenig abzufangen. Lesen Sie im folgenden Beitrag wo und wie Sie zu Ihrem Geld kommen.
Strompreisrabatt ab Oktober
Die Höhe des Rabattes ist von der Anzahl der Haushaltsmitglieder abhängig. Laut einer Information der EVN werden 11 Cent pro Kilowattstunde für 80 % des Durchschnittstromverbrauch eines Haushaltes gefördert. Der Rabatt soll für alle Menschen gelten, die am 1. Juli ihren Hauptwohnsitz in NÖ gemeldet hatten. Die Höhe hängt von der Anzahl der Personen die zu diesem Zeitpunkt einen Hauptwohnsitz im Haushalt hatten.
Der Strompreisrabatt des Landes NÖ staffelt sich folgendermaßen:
1 Person 169,58 Euro/Jahr
2 Personen 272,36 Euro/Jahr
3 Personen 374,44 Euro/Jahr
4 Personen 415,80 Euro/Jahr
5 Personen 457,07 Euro/Jahr
Für jede weitere im selben Haushalt gemeldete Person mit Hauptwohnsitz kommen noch einmal 41,27 Euro/Jahr dazu.
Achtung der blau-gelbe Strompreisrabatt muss bis zum 31.03.2023 beantragt werden.
Hier finden Sie die Seite mit den entsprechenden Links für den Antrag für EVN-Kunden (schon jetzt möglich), Verbund und Wien-Energie (ab26.9.2022) sowie die Kunden aller anderen Stromversorger: https://www.noe.gv.at/noe/Energie/Strompreisrabatt.html#heading_FAQs
Schulstartgeld – einmalig 100 Euro
Achtung: Das blau-gelbe Schulstartgeld ist unabhängig von jenem, dass die Republik im September an Bezieher/innen der Familienbeihilfe überweist bzw. überwiesen hat. Das NÖ Schulstartgeld von 100 Euro muss extra beantragt werden. Die Anträge können ab Mitte August per Online-Formular eingebracht werden. Pro Schüler/in oder Lehrling ist ein Antrag bis 4. Februar 2023 einmal möglich.
Weitere Details bzw. Link zum Formular hier: https://www.noe.gv.at/noe/Kindergaerten-Schulen/Blau-gelbes_Schulstartgeld.html
Neben den Anti-Teuerungsmaßnahmen die allen Familien und Einzelpersonen zu Gute kommen, gibt es noch einige Sonderförderungen, die nur bestimmte Personenkreise nutzen können.
Pendlerbeihilfe
Wichtig Antrag für 2021 – Frist endet am 31.10.2022.
Neu: Die Einkommensgrenzen wurden um bis zu 20 Prozent erhöht und die Pendlerhilfe verdoppelt – dies gilt für das gesamte Antragsjahr 2022 (= Förderzeitraum 2021). Bereits bewilligte Anträge werden laut der Homepage der NÖ Landesregierung automatisch verdoppelt und ausbezahlt. Alle anderen Anträge werden gemäß den neuen Richtlinien zur NÖ Pendlerhilfe überprüft und bearbeitet (rückwirkend seit 1. Jänner 2022).
Voraussetzungen:
Hauptwohnsitz in Niederösterreich
- Die Entfernung zwischen Wohnsitz und Arbeitsstätte muss mindestens 25 km betragen.
- Für die Fahrten müssen finanzielle Aufwendungen entstehen.
- Das monatliche Gesamtfamilienbruttoeinkommen darf die festgelegte Höchstgrenze nicht übersteigen: Achtung bei den angegebenen Einkommensgrenzen handelt es sich um Brutto-Gehälter!
Einpersonenhaushalt 2000 Euro/Monat
Alleinerzieher/innen mit 1 Kind 3.600 Euro/Monat
Ehepaar oder Lebensgemeinschaft ohne Kinder 3.600 Euro/Monat
Ehepaar od. Lebensgemeinschaft mit 1 Kind 4.400 Euro/Monat
Für jedes weitere Kind 800 Euro/Monat
Alle Details zur Höhe der Förderung, zu den Fristen und zur Antragstellung, die ausschließlich Online möglich ist finden Sie hier: https://www.noe.gv.at/noe/Arbeitsmarkt/Foerderung_NoePendlerhilfe.html
Wohnbeihilfe
Laut dem ORF-NÖ können Wohnbeihilfe jene Menschen beantragen, die in Niederösterreich in einer geförderten Wohnung oder einem geförderten Haus leben. Die Wohnbeihilfe kann online oder in Papierform beantragt werden.
Alle Details zur Wohnbeihilfe, der Förderungshöhe, zur Antragsstellung usw. finden Sie hier: https://www.noe.gv.at/noe/Wohnen-Leben/Foerd_Wohnzuschuss_Wohnbeihilfe.html
Heizkostenzuschuss
Bezieherinnen und Bezieher einer Ausgleichzulage erhalten in Niederösterreich schon seit langem einen Heizkostenzuschuss. Dies gilt auch bei einer Mindestpension oder einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung. Zudem sind auch Personen anspruchsberechtigt, deren Familieneinkommen den Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt. Der einmalige Heizkostenzuschuss für die Heizperiode von Oktober 2022 bis März 2023 beträgt 150 Euro. Dazu kommt heuer eine Sonderförderung von noch einmal 150 Euro. Der Antrag für den Heizkostenzuschuss muss auf der jeweils zuständigen Gemeinde gestellt werden. Für Bezieherinnen von Sozialhilfeleistungen wird dieser automatisch ausbezahlt, berichtet der ORF NÖ.
Alle Details hier: https://www.noe.gv.at/noe/SeniorInnen/Foerd_Heizkostenzuschuss.html
Quellen: ORF NÖ, NÖ Landesregierung, EVN, Verbund
Bild: pixabay_Emilian Robert Vicol
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